Recht für Arzt-Homepages

Der Arzt ist ein Berufsstand, der besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Dieser Aspekt gilt auch für den Bereich "Berufliche Kommunikation", was nichts anderes als Werbung und Öffentlichkeitsarbeit meint.

Für Ärzte-Homepages gibt es im Wesentlichen zwei rechtliche Grundlagen, die zu beachten sind, zum einen das Telemediengesetz (TMG) und zum anderen die Berufsordnung der Ärztekammern. Im Telemediengesetz sind die Angaben geregelt, die jemand auf seiner Webseite machen muss, wenn er Dienste anbietet, wenn er berufliche Zulassungen hat oder in bestimmten Kammern organisiert ist etc. Die Berufsordnung der Ärztekammern spezifiziert diese Angaben im Bezug auf den Arztberuf.

In der Regel werden diese Berufsangaben im Impressum einer Website gemacht. Wir haben Ihnen hier einige Informationen und Links dazu zusammengestellt, die öffentlich im internet dazu einsehbar sind. Bitte beachten Sie, dass dieses redaktionelle Angebot keine Beratung im rechtlichen Sinne ist, sondern Ihnen lediglich Anhaltspunkt für ein ordnungsgemässes Impressum Ihrer Webseite geben soll.

» Angaben im Impressum einer Ärzte-Homepage

» Beispiel-Impressum für Ärzte

» Rechtlicher Hintergrund für Werbung von Ärzten

» Links

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Ihre Ansprechpartner bei der net4media solutions GmbH sind Martin Wilmen und Lars Jochimsen.

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Hinweis

Wir haben alle Informationen nach größtmöglicher Sorgfalt in frei zugänglichen Quellen im Internet recherchiert und hier zusammengetragen. Wir bemühen uns, dass alle Inhalte stets aktuell und richtig wiedergegeben werden, können hierfür aber keine rechtliche Gewähr übernehmen.

Dieser Text-Vorschlag ist eine Arbeitshilfe und versteht sich nicht als rechtliche Beratung! Wir bitten Sie, alle Angaben im Impressum oder andere rechtliche Fragen zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Ärzte mit Ihrer Ärzte-Kammer oder einem Rechtsanwalt zu überprüfen.