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Sonntag, 20. Mai 2012
Impressum
Auf jeder Website für niedergelassene Ärzte und Arztpraxen sind besondere Angaben gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) müssen im Impressum für Ärzte-Websites Angaben über die zuständige Ärztekammer, die zuständige kassenärztliche Vereinigung, über die zuständige Berufsordnung (und wo diese einzusehen ist), über besondere Zulassungen, Berufsbezeichnung und wer für die Website inhaltlich verantwortlich zeichnet gemacht werden.
Um es Ihnen zu vereinfachen, bekommen Sie von uns einen Vorschlag, der auf Grund Ihrer Angaben den Grundanforderungen entspricht. Sie können diese Vorschlag dann jederezti selbst bearbeiten und ergänzen.
Demo-Webseite für Ärzte

Auf unserer Demo-Webseite (» demo.aerzte-angebote.de) finden Sie ein Beispiel für eine Anmutung und für die vorgeschlagene Seitenstruktur Ihrer neuen Webseite.
Sie können auf der Demo-Webseite wie auf einer normalen Webseite navigieren. Zur besseren Veranschaulichung haben wir Ihnen unter den einzelnen Rubriken die Beschreibungen der Seitenstruktur einer Ärzte-Webseite eingebaut.